Freiwillig in der GKV? Wie man auch im Ruhestand den Beitrag gering hält
A&W RedaktionMedizinerinnen und Mediziner, die sich dafür entschieden haben, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, sehen sich zu Beginn ihres wohlverdienten Ruhestands plötzlich mit hohen Beiträgen konfrontiert. Doch das muss nicht sein – mit den richtigen Informationen und vorausschauender Planung lässt sich die finanzielle Belastung im Alter auf das mögliche Minimum reduzieren. Finanzexperte Martin Doppler* erklärt, wie es funktioniert.
Die Lebenserwartung der Deutschen ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen – und die Deckung der lebenslangen Ausgaben durch lebenslange Einnahmen wird immer bedeutsamer, aber auch komplexer. Bereits seit über 20 Jahren berate ich Ärztinnen und Ärzte in den Bereichen Altersvorsorge und Ruhestandsplanung. Eine Frage, die mir seitdem in regelmäßigen Abständen begegnet: „Warum ist meine gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand so teuer?“ Wer sich frühzeitig um dieses Thema kümmert und einige Tipps kennt, kann es vermeiden, sich diese Frage bei Renteneintritt stellen zu müssen.
Die Zusammensetzung des Beitrags im Ruhestand
Beginnen wir bei den Ursachen: Woran liegt es, dass ein Versorgungswerkmitglied im Ruhestand oftmals den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen muss? Dieser liegt für eine Person mit Kindern und einem durchschnittlichen Kassenzusatzbeitrag von 1,6 Prozent derzeit bei über 950 Euro und kann damit bis zu 25 Prozent der Rentenbezüge ausmachen. Grundsätzlich unterscheidet die GKV bei der Berechnung des Beitrags im Ruhestand zwischen zwei verschiedenen Mitgliedschaftsmodellen:
Eine verpflichtende Mitgliedschaft geht man ein, wenn man eine Rente der Deutschen Rentenversicherung bezieht.
Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich, wenn kein Anspruch eines Bezugs bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, sondern die Rente von einem Versorgungswerk gezahlt wird.
Für alle Rentnerinnen und Rentner – egal ob verpflichtend oder freiwillig Mitglied bei der GKV – werden zwei Faktoren zur Berechnung des Ruhestandbeitrags herangezogen: zum einen die Einkünfte aus der gesetzlichen Versorgung (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk), zum anderen die Bezüge aus der Betrieblichen Altersvorsorge, in die alle Durchführungswege und auch Bezüge der Zusatzversorgungskassen oder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder miteinfließen. Für alle freiwilligen Mitglieder – also Versorgungswerkmitglieder ohne Anspruch an die Deutsche Rentenversicherung – werden aber noch folgende zusätzliche Einkünfte für die Berechnung berücksichtigt:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitaleinkünfte
- Private Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherungen)
So ist es nicht verwunderlich, dass sich die Summe aller Einkünfte schnell auf mehr als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro monatlich beläuft, was die Abführung des Höchstbeitrags zur Folge hat.
Lösungsweg 1: Wechsel zu verpflichtender GKV-Mitgliedschaft
Wer diese hohe finanzielle Belastung im Ruhestand umgehen möchte, kann verschiedene Lösungswege nutzen. Eine Möglichkeit für bereits langjährig in der GKV Versicherte ist die Zahlung des sogenannten „Mindestbeitrags“ in die Deutsche Rentenversicherung. Wer fünf Jahre lang 96 Euro pro Monat einzahlt, erwirbt dadurch zwar nur einen minimalen Anspruch, wechselt jedoch vom Mitgliedsstatus „freiwillig“ zu „verpflichtend“ und kann so die Beiträge bei entsprechender Einkunftslage massiv verringern. Natürlich ist hier eine entsprechende Prüfung sinnvoll und angebracht, ob sich diese Ausgabe lohnt. Gerade diese Gegenüberstellung relativiert die oft gehörte Darstellung der „teuren“ Privaten Krankenversicherung (PKV) im Ruhestand.
Lösungsweg 2: Wechsel in die PKV
Oftmals ist nämlich eine PKV auf lange Sicht nicht zwingend teurer als die Versicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Die PKV bildet im Gegensatz zur GKV mit jedem Beitrag auch Altersrückstellungen, die den Beitrag im Ruhestand verringern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der Arbeitsphase auch zusätzliche Einzahlungen in die PKV vorzunehmen, die ebenfalls zu niedrigeren Beiträgen im Ruhestand führen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Beitragsentlastungstarife, die wie der PKV-Beitrag steuerlich abgesetzt werden können.
Resümee und Handlungsempfehlung
Um ein böses Erwachen zu Beginn der Rentenzeit zu vermeiden, empfehle ich in jedem Fall eine frühzeitige Klärung der Beitragslage. Man sollte sich auch Gedanken darüber machen, ob ein Wechsel des Systems gegebenenfalls Vorteile verspricht. Gerade in Hinblick auf die Zeitraumbetrachtung – „Welche Summe an Beiträgen zahle ich nicht nur heute, sondern auch im Ruhestand bis zu meinem Tod?“ – ergibt diese Überlegung Sinn und relativiert häufig die vorübergehend wirtschaftlich günstige Familienversicherung der GKV.
*Über den Autor: Martin Doppler ist seit über 25 Jahren bei MLP beschäftigt und berät als Lizenzberater für betriebliche Altersvorsorge und als zertifizierter Ruhestandsplaner vor allem Medizinerinnen und Mediziner. Außerdem gibt er sein Wissen als Dozent und Lizenztrainer weiter.