Hilfsangebote für in Not geratene Ärztinnen und Ärzte
Deborah WeinbuchUnerwartete Schicksalsschläge und biographische Brüche können jeden treffen, auch Arztfamilien. Spezielle Hilfswerke stehen den betroffenen Medizinern dann solidarisch, mitmenschlich und karitativ zur Seite.
Jeden Tag setzen sich Ärztinnen und Ärzte für Menschen in Not ein. Doch auch die Helfenden sind vor unvorhergesehenen Ereignissen nicht gefeit. Fallstricke lauern an jeder Ecke, vor allem dann, wenn man ständig an der eigenen Belastungsgrenze arbeitet. Schicksalsschläge machen jedenfalls vor keiner sozialen Schicht halt und bringen oft viele Sorgen und Nöte mit sich. Nicht immer ist eine ausreichende Unterstützung aus dem privaten Umfeld möglich.
Hartmannbund-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ unterstützt Arztfamilien in finanzieller Not
Schnelle und weitgehend unbürokratische Hilfe bieten dann spezielle Hilfswerke wie zum Beispiel die Hartmannbund-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder aus Arztfamilien zu unterstützen, wenn sie in finanzielle Not geraten sind. Junge Menschen sind von finanziellen Schwierigkeiten besonders betroffen. Der drohende Ausschluss aus Lebenszusammenhängen stellt für sie eine besonders hohe psychosoziale Belastung dar. Aber auch die Bildung kann darunter leiden.
Deshalb erstreckt sich die Förderung der Hartmannbund-Stiftung von Kindern im Kindergartenalter bis hin zu Kindern in der Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung. Die Förderung erfolgt einmal jährlich. Anträge müssen zwischen dem 1. April und dem 31. Mai eingereicht werden. Ausschlaggebend für die Gewährung des Zuschusses ist die Einkommenssituation der Eltern. Zur Prüfung des Antrags werden verschiedene Unterlagen benötigt, unter anderem Nachweise über die Berufstätigkeit und das Einkommen der Eltern sowie gegebenenfalls die Sterbeurkunde eines Elternteils.
Förderung der beruflichen Integration
Neben der Ausbildungsförderung gibt es auch Fördermöglichkeiten für die berufliche Integration von Ärzten aus dem In- und Ausland. In besonderen Notlagen kann ein Zuschuss zu den Fortbildungskosten gewährt werden, der vor Beginn der Fortbildung beantragt werden muss.
Beihilfe zur Selbsthilfe
Für Ärztinnen und Ärzte, die sich in einer akuten Notlage befinden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine einmalige Beihilfe zur Selbsthilfe zu beantragen. Hierfür ist ein formloser Antrag mit Schilderung der Notsituation, Nachweisen über die ärztliche Tätigkeit und aktuellen Einkommensnachweisen erforderlich.
Ärztekammer Nordrhein: Ärztliches Hilfswerk unterstützt in Not geratene Kammermitglieder
Auch die Ärztekammer Nordrhein hat eine Fürsorgeeinrichtung: das Ärztliche Hilfswerk. Dieses hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Not geratene Kammermitglieder und deren Angehörige zu unterstützen. Die freiwillige Unterstützung kann von Mitgliedern der Ärztekammer beantragt werden, die unverschuldet in Not geraten sind und keine finanzielle Hilfe von anderen Stellen erhalten oder beantragt haben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Spendenkonto für in Not geratene Ärztinnen und Ärzte
Die Zahl der hilfesuchenden Arztfamilien nimmt stetig zu - das berichtet die Hartmannbund-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“. Besonders hilfreich sind Dauerspenden. Die Stiftung kann auch als Erbin eingesetzt werden. Da sie gemeinnützig und mildtätig ist, kommt jeder Nachlass den Bedürftigen vollständig zugute, da keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Aber auch kleine Zuwendungen helfen. Wer in Not geratene Kolleginnen und Kollegen unterstützen möchte, kann das über folgendes Spendenkonto tun:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE88 3006 0601 0001 4869 42
BIC: DAAEDEDDXXX