Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Demnach sind Sie auch dazu verpflichtet, für eine bestimmte Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu sorgen. Es empfiehlt sich, die Temperatur mit einem geeichten Thermometer auf Tischhöhe zu messen, um einen Referenzwert zu haben.

Mit 20 °C Raumtemperatur sind Praxisinhaber meist auf der sicheren Seite

Wie warm es am Arbeitsplatz sein sollte, finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur). Diese konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Für Arbeitsplätze mit überwiegend sitzender, leichter Tätigkeit gilt ein Richtwert von 20 °C. „Leicht“ bedeutet: ruhiges Sitzen oder Stehen mit leichten Hand-/Armarbeiten und gelegentlichem Gehen. Diese Kategorie ist für die meisten Arztpraxen zur Orientierung anwendbar.

Auch, wenn auf eine bestimmte Raumtemperatur geachtet werden sollte, heißt das aber nicht, dass die Fenster immer zu bleiben sollen. Stoßlüften ist auch im Winter sinnvoll, um die Luftqualität zu verbessern. Es sollte aber kurz und gezielt erfolgen und nicht zu dauerhaftem Auskühlen führen. Typisch sind wenige Minuten mit vollständig geöffneten Fenstern, um einen kräftigen Durchzug zu ermöglichen. Beauftragen Sie am besten eine MFA, die für das Stoßlüften verantwortlich ist sowie hin und wieder prüft, ob nach dem Lüften die Zieltemperatur wieder erreicht wird. Dauerhaftes Kipplüften ist in der kalten Jahreszeit hingegen zu vermeiden, da es die Praxisräume auskühlt, ohne ausreichend zu lüften.    

Wärmehilfen für Frostbeulen unterstützen den Teamfrieden

Für den Teamfrieden empfiehlt sich also ein klarer Standard, der sich mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten rechtfertigen lässt: 20 °C als grundsätzliche Raumtemperatur und kurze, festgelegte Lüftungszeiten.

Wenn manche Praxismitarbeitende trotz 20 °C frieren, könnten Sie aus Kulanz individuelle, lokale Wärmehilfen zur Verfügung stellen wie zum Beispiel Kirschkernkissen oder kleine Wärmestrahlungsgeräte, sofern letztere sicher betrieben werden. So bleiben Sie regelkonform nach der ASR A3.5 und berücksichtigen zugleich die unterschiedlichen Wärmeempfindungen Ihrer Mitarbeiter.    

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