Arzt muss Online-Kritik an Behandlungskosten hinnehmen
A&W RedaktionGegen unberechtigte Kritik im Internet können Ärzte sich zur Wehr setzen. Kommentare zum Thema Behandlungskosten müssen sie allerdings hinnehmen. Äußerungen, die sich um Honorarforderungen drehen, werden in der Regel nämlich nicht als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet.