Honorierung: Arbeitgeber muss ärztliche Tätigkeit uneingeschränkt berücksichtigen
A&W RedaktionWird ein Arzt oder eine Ärztin auf Basis eines Tarifvertrags eingestellt, müssen bei der Berechnung der Honorierung auch Zeiten ärztlicher Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn es zwischen den Anstellungen Unterbrechungen gab.