Korruptionsverfolgung: „Bloße Abrechnungsfehler sind kein Fall für den Staatsanwalt“
A&W RedaktionWer im Gesundheitswesen nicht korrekt abrechnet, gerät ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der Münchner Oberstaatsanwalt Richard Findl verfolgt Korruption im Gesundheitswesen. Rechtsanwalt Tim Müller von Ecovis in München hat mit ihm über seine Arbeit gesprochen.