KV darf von „unechter“ Gemeinschaftspraxis Honorar zurückfordern
A&W RedaktionKVen müssen Leistungen im Rahmen einer unechten Gemeinschaftspraxis nicht vergüten und dürfen das Honorar nachträglich zurückfordern. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 6 KA 7/09 R).