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Finanzen

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung. Nur so können Sie erfahren, welche Gefahren in der Trennungszeit auf sie lauern. Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet in der Regel um die 200 Euro plus Mehrwertsteuer und wird manchmal sogar von den privaten Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Schützen Sie Ihr Vermögen

Überprüfen Sie und treffen Sie gegebenenfalls eine Absprache, ob eine Mediation für Sie und Ihren Partner als Möglichkeit der gütlichen Regelung im Falle der Scheidung in Betracht kommt.

Nehmen Sie persönliche Unterlagen und Dokumente (Sparbücher und Kontoauszüge, Rentenunterlagen, Zeugnisse, Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder u.s.w.) mit, wenn Sie die gemeinsame Wohnung verlassen. Sie werden Sie für die Scheidung sicherlich brauchen.

Fertigen Sie schnellstmöglich Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen Ihres Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners sowie der Lebensversicherungen und von Wertpapieren an.

Besorgen Sie sich – falls ein gemeinsames Konto besteht – schnellstens ein eigenes Konto und leiten Sie sämtliche eigenen Zahlungen auf dieses neue Konto um. Transferieren Sie ebenso die Hälfte des Geldes des gemeinsamen Kontos auf das neue eigene Konto.

Widerrufen Sie, so Ihr Ehegatte oder Lebenspartner eine Kontovollmacht besitzt, diese sofort, damit das Konto nicht mehr einseitig leergeräumt werden kann.

Überprüfen Sie Ihre Lastschriften: Abbuchungen können oft innerhalb von sechs Wochen wieder storniert werden. Auch die Abzahlung von Darlehensraten für etwas, was nun allein der andere Ehegatte oder Lebenspartner nutzt, sollten schnellstmöglich gestoppt werden.

Lassen Sie EC-Partnerkarten sowie Partner-Kreditkarten für Ihr Konto sperren, so dass Ihr Ehegatte oder Lebenspartner auf Ihr Konto keinen Zugriff mehr hat.

Diese Informationen brauchen Sie

Beschaffen Sie Nachweise über gemeinsame Schulden und laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge.

Besorgen Sie sich Informationen über das gemeinsame Grundeigentum und kopieren Sie sich Belege wie Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid.

Kopieren Sie, wenn möglich, die Dokumente wie etwa Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Jahresabrechnungen von Wertpapierdepot, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge des anderen Ehegatten oder Lebenspartners, damit später Ihre Ansprüche errechnet werden können und Ihr Ehegatte oder Lebenspartner Ihnen keine Einkünfte verschweigen kann.

Ändern Sie so schnell wie möglich das Testament, da sich die gesetzliche erbrechtliche Lage erst nach der Scheidung, aber noch nicht nach der Trennung ändert. Bei einem gemeinsamen Testament sollte gegebenenfalls ein eigenes Testament geschrieben und das gemeinsame Testament für ungültig erklärt werden.

Nehmen Sie persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Fotos, Möbel und Schmuck mit.

Treffen Sie Absprachen über die Aufteilung des Hausrats: Überblick verschaffen, wem was gehört und was beiden gemeinsam gehört. Falls keine Einigung über die Aufteilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände gelingt, die Gegenstände mitnehmen, die Ihnen am Herzen liegen, aber nicht für gemeinsame Kinder gebraucht werden und höchstens die Hälfte des gesamten Hausrats ausmachen.

Was Sie noch klären müssen

Klären Sie das Mietverhältnis.

Klären Sie die Haftung für gemeinsame Schulden.

Klären Sie den Krankenversicherungsschutz.

Klären Sie den sonstigen Versicherungsschutz ab. Bei einer Lebensversicherung sollte gegebenenfalls der andere Ehegatte oder Lebenspartner als Bezugsperson nach Ihrem Tod entfernt und eine andere Bezugsperson, etwa Kinder, Eltern oder Geschwister als Bezugsperson benannt werden.

Kopieren Sie gemeinsame Kreditverträge oder nehmen Sie die Originale mit.

Veranlassen Sie, falls nötig, eine Auskunftssperre beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde und bei allen zuständigen Ämtern.

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Steuerberater: Für die Berechnung des Unterhalts als auch für den Zugewinnausgleich sollten die Steuerbescheide und Unterlagen oder Kopien von sämtlichen Vermögens- und Finanztransaktionen vorliegen.