Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Die Zeiten ändern sich. Waren Kreditsicherheiten in der Vergangenheit oft nur willkommene Ergänzung zur Abrundung der Bonität des Arztes, sind sie mittlerweile vor dem Hintergrund der geänderten Kreditvergaberichtlinien der Banken ein wesentlicher Bestandteil zur Festsetzung der jeweils angemessenen Kreditkonditionen. Dieser Zusammenhang ist vielen Kreditnehmern nicht bekannt. Er wird beim Aushandeln eines Kredits kaum angesprochen. Es gilt aus Kundensicht oft vielmehr der Grundsatz: je weniger Sicherheiten, umso besser. Daran muss sich auch nichts ändern. Wichtig ist vielmehr die Qualität der jeweiligen Kreditsicherheit.

Personal- und Sachsicherheiten

Unterschieden wird zwischen Personal- und Sachsicherheiten. Während eine Personalsicherheit wie die Bürgschaft der Bank den Vorteil bietet, auf das gesamte Vermögen des Sicherungsgebers zurückgreifen zu können, haftet bei der Sachsicherheit wie etwa der Grundschuld grundsätzlich nur das konkrete Sicherungsmittel. Persönliche Vermögensverhältnisse können sich im Laufe der Zeit ebenso ändern wie der Wert von Immobilien. Das Kreditmanagement der Banken nimmt daher während der Kreditlaufzeit regelmäßige Aktualisierungen der Kreditsicherheiten vor. Das hilft auch dem Arzt, der sich so zeitnah über die interne Sicherheitenbewertung seiner Bank informieren kann.

Die Bürgschaft als Kreditsicherheit

Die Bürgschaft gehört grundsätzlich zu den attraktiveren Kreditsicherheiten. Voraussetzung dazu ist eine „Unterlegung“ mit entsprechenden Vermögenswerten. Die bankinterne Bewertung einer Bürgschaft als vollwertige Sicherheit erfordert daher eine Übersicht über die Vermögenslage des Bürgen.

Eine Bürgschaft ohne Kenntnisse des finanziellen Hintergrundes des Bürgen wird im Zweifel als nicht bewertbar zulasten des Praxisinhabers in den Kreditakten vermerkt. Eine Verbesserung der Kreditkonditionen ist auf einer solchen Basis also nur schwer vorstellbar.

Darüber hinaus, dieser Punkt sollte vor allem vom Bürgen nicht unterschätzt werden, setzt eine Bürgschaftserklärung eine erhebliche Vertrauensbasis zwischen dem Arzt als Kreditnehmer und dem Bürgen voraus. Schließlich muss der Bürge mit seiner Inanspruchnahme durch die Bank rechnen, wenn der Arzt seine übernommenen Kreditverpflichtungen wider Erwarten nicht konsequent erfüllt. Es ist klar, dass daher Umfang und Befristung einer Bürgschaft definitiv geklärt sein sollten, bevor es zur Unterschrift auf dem Bürgschaftsformular kommt.

Die Grundschuld

Ebenfalls für das Bankinstitut interessant ist die Grundschuld, die an „werthaltiger“ Stelle, also möglichst im ersten oder zweiten Rang im Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen wird. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit ist eine Schätzung, etwa durch einen Sachverständigen oder unmittelbar durch den Kreditgeber, erforderlich. Es bleibt dem Arzt natürlich vorbehalten, selbst eine Immobilienbewertung vorzulegen oder einen Sachverständigen seines Vertrauens damit zu beauftragen, wenn beispielsweise der von der Bank ermittelte Wert erheblich von der eigenen Schätzung abweicht. Diese Vorgehensweise und eine Annäherung der jeweiligen Einschätzungen kann den Kreditspielraum des Arztes verbessern, was aber voraussetzt, dass sich die Bank als Geschäftspartner auch hier in die Karten sehen lässt und ihre eigene Schätzung offenlegt.

Sicherheitsabtretungen bzw. Zessionen

Sicherungsabtretungen, sogenannten „Zessionen“, kommt bei Kreditvergaben große Bedeutung zu. Hier kann es allerdings zu erheblichen Unterschieden in der Bewertung durch das jeweilige Kreditinstitut kommen. Während etwa die Abtretung von Kontoguthaben bei einer anderen Bank als vollwertige Sicherheit bewertet werden kann, gelten bei der Abtretung von Forderungen des Arztes gegenüber seinen Patienten strengere Bewertungsmaßstäbe.

Dies ist verständlich, da grundsätzlich die Bonität jedes einzelnen dieser Patienten von der kreditgebenden Bank beurteilt und überwacht werden müsste. Vor allem dieser enorme Verwaltungsaufwand ist natürlich ein wesentlicher Grund für die zurückhaltende Bewertung vieler Banken bei der Zession von Patientenforderungen.

Dies gilt sinngemäß auch für Pfandrechte und Sicherungsübereignungen, etwa der Praxisausstattung oder des Praxis-Pkw. Auch hier bedarf es einer regelmäßigen Aktualisierung zur Ermittlung des Sicherungswertes, die sowohl beim Praxisinhaber als auch beim Kreditinstitut für zusätzliche Arbeit sorgen.

Im Ergebnis ist es daher für den Arzt schwierig, durch die Abtretung von Patientenforderungen sowie bei Pfandrechten an Mobilien oder an Sicherungsübereignungen eine nennenswerte Verbesserung der Kreditkonditionen zu erreichen.

ARZT&WIRTSCHAFT-tIPP

Führen Sie mindestens ein Mal jährlich eine Bestandsaufnahme Ihrer den Bankinstituten zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten durch. Bei der Bewertung besitzen Banken grundsätzlich Spielraum. Bitten Sie bei Kreditgesprächen um Einzelheiten dieser Maßstäbe, um Ihre eigene Sicherheitenbewertung mit der Bewertung der Banken abzugleichen. Erkundigen Sie sich gezielt nach Möglichkeiten, Ihre Kreditkonditionen durch einen Sicherheitentausch zu verbessern. Prüfen Sie, ob Ihnen gegebenenfalls ein Teil Ihrer Sicherheiten rückübertragen werden muss, da sich Ihr Kreditvolumen verringert hat. Vielleicht können Sie diese Teilsicherheiten für die Verbesserung Ihrer Bonität einsetzen.