Dokumentieren ohne Regress: Wie Sie Abrechnungs-Risiken intelligent ausgleichen
Sprechende Medizin, schweigende Mehrarbeit? Wie Sie trotz Zeitdruck gründlich und wirtschaftlich dokumentieren, erfahren Sie in unserem Beitrag über die Exoten deutscher Abrechnungsziffern und das Potenzial intelligenter Dokumentationshilfen.
Vom Hausbesuch bis zum »problemorientierten Patientengespräch«: Laut Bundesmantelvertrag sind Vertragsärzte zu einer präzisen Dokumentation verpflichtet.
Ärgerlich nur, wenn in den entsprechenden Abrechnungspositionen kein separater Aufwand vergütet oder auch nur eine Zeitvorgabe enthalten ist. Verwirrung und Regressrisiken sind dann häufig die Folge.
Damit eine gründliche Aktenführung nicht zur unbezahlten Dauerleistung wird, gibt es heute intelligente Lösungen - die Entbudgetierung für Hausärzte zählt jedoch nicht dazu.
EBM-Exoten: Wenn nur das Gespräch, aber nicht die Dokumentation zählt
Ein gutes Beispiel liefert das »problemorientierte Patientengespräch« nach Ziffer 03230, das je nach Komplexität und Schwere des Krankheitsbildes entsprechend dauern kann. Abgerechnet wird pauschal in zehnminütigen Intervallen, wobei für die obligatorische Dokumentation von Dauer, Anlass und Gesprächsinhalt keine Zeitreserve vorgesehen ist.
Könnte man das Patientengespräch dann nicht um einige Minuten verkürzen, um Zeit zu gewinnen? Besser nicht. Vielleicht gleich während des Gesprächs dokumentieren oder den schriftlichen Aufwand als unbezahlte Leistung in Kauf nehmen? Das ist weder patientenfreundlich noch fair, aber in vielen Fällen gelebte Praxis.
Fehlende Zeitangaben: Wenn die Sprechende Medizin zum Honorar-Risiko wird
Ein weiteres Problem sind Leistungsziffern, die überhaupt keine Zeitvorgaben enthalten. Darunter fallen beispielsweise Hausbesuche in Pflege- und Seniorenheimen. Wird dort mehr als ein Patient besucht, kommt Ziffer 01413 (»Besuch eines weiteren Kranken«) zur Anwendung.
Je häufiger diese Ziffer abgerechnet wird (z.B. bei vielen Heimpatienten), desto höher steigt das Risiko einer Plausibilitätsprüfung – denn implizit setzen KVen durchaus einen Zeitrahmen von je acht bis zehn Minuten voraus. Handelt es sich also um betreuungsintensive Fälle oder die Kombination mit anderen Leistungsziffern, ist das maximale Zeitkontingent von 780 Stunden pro Quartal schnell überschritten.
Darüber hinaus gilt für die Ziffer 01413 dasselbe wie für das »problemorientierte Patientengespräch« oder auch den regulären Hausbesuch: Zeit zur Dokumentation wird nicht separat vergütet.
Ab Oktober: Was leistet die Entbudgetierung für Allgemeinärzte?
Die ab Oktober 2025 greifende Abschaffung fester Mengenbudgets und Quotierungen bei der Abrechnung »zu vieler« hausärztlicher Leistungen dürfte für finanzielle Entlastung in Praxen und MVZ sorgen. Keine Lösung bietet die Entbudgetierung hingegen für die seit nunmehr 25 Jahren offiziell und inoffiziell geltenden Prüfgrenzen oder starren Zeitkontingente von 780 Stunden pro Quartal.
Intelligente Dokumentationshilfen: Was KI-Assistenten heute leisten
Intelligente Assistenzsysteme können die strukturellen Herausforderungen der deutschen Abrechnungssystematik zwar nicht lösen, aber sie entlasten durch eine spürbare Verringerung schriftlichen Aufwands während und nach dem Behandlungsgespräch.
In Deutschland haben sich aktuell neun Anbieter etabliert, deren Kernkompetenz in der Verschriftlichung von gesprochenen Informationen aus der Sprechstunde oder dem Diktat liegt. Dabei werden die medizinischen Fakten individueller Vorlagen bzw. Prompts strukturiert und gefiltert.
Mit einem breiten Funktionsumfang punktet beispielsweise »Noa Notes«, das die Dokumentation für Arztbriefe und Medikationspläne erstellt, selbstständig ICD-10-Codes vorschlägt und Anschluss an gängige Praxisverwaltungssysteme bietet. So kommt die Wirtschaftlichkeit mit einer patientenorientierten Sprechstunde wieder ins Gleichgewicht.
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Vgl. auch Dr. Gerd W. Zimmermann: Die Tücke mit EBM-Leistungen ohne Zeitangabe, in: Hausärztliche Praxis 09/16.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Quelle:jameda