Dokumentieren ohne Regress: Warum die Entbudgetierung das EBM-Zeitproblem nicht löst
Sprechende Medizin, schweigende Mehrarbeit: Eine ganze Reihe von EBM-Ziffern verpflichtet Ärzte zur Dokumentation, ohne den Zeitaufwand dafür separat zu vergüten. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen seit Oktober 2025 bringt mehr Honorar – am eigentlichen Dokumentationsproblem ändert sie wenig. Was hilft, sind intelligente Werkzeuge, die den schriftlichen Aufwand spürbar senken.
Das Wichtigste in Kürze
Mehrere EBM-Ziffern verpflichten zur Dokumentation, vergüten den Zeitaufwand dafür aber nicht separat.
Die Entbudgetierung seit Oktober 2025 erhöht die Honorare, ändert aber nichts an 780-Stunden-Kontingenten und Plausibilitätsprüfungen.
KI-gestützte Dokumentationshilfen wie Noa Notes reduzieren den schriftlichen Aufwand spürbar – besonders bei Gesprächs- und Besuchsleistungen.
Warum verursachen einige EBM-Ziffern unbezahlte Mehrarbeit?
Laut Bundesmantelvertrag sind Vertragsärzte zu einer präzisen Dokumentation verpflichtet – unabhängig davon, ob die Abrechnungsposition den Schreibaufwand explizit vergütet. Das ist bei mehreren häufig genutzten EBM-Ziffern nicht der Fall. Vergütet wird das Gespräch oder die Leistung selbst, der nachgelagerte Dokumentationsaufwand fällt aber zusätzlich an.
In der Konsequenz bleiben zwei Optionen, beide unbefriedigend. Entweder wird parallel zum Gespräch dokumentiert – das geht zulasten der Konzentration auf den Patienten. Oder die Akte wird später rekonstruiert – das geht zulasten der Mittagspause oder des Feierabends.
Welche EBM-Ziffern bergen das größte Dokumentationsrisiko?
Drei Beispiele machen das strukturelle Problem besonders deutlich:
EBM-Ziffer | Leistung | Vergütungsproblem |
03230 | Problemorientiertes Patientengespräch | Pauschal in 10-Minuten-Intervallen abgerechnet; Dokumentation von Dauer, Anlass und Inhalt, aber ohne separate Zeitreserve |
01413 | Besuch eines weiteren Kranken (z. B. im Pflegeheim) | Keine Zeitvorgabe; bei vielen Heimpatienten schnelles Aufsummieren in Richtung Plausibilitätsgrenze |
01410 / 01411 | Reguläre Hausbesuche | Keine separat vergütete Dokumentationszeit |
Das Muster ist überall gleich: Die Leistung wird abgerechnet, die dazugehörige Dokumentation aber nicht. Wer gewissenhaft dokumentiert, leistet faktisch unentgeltlich nach.*
Wann droht eine Plausibilitätsprüfung – und wie verhindern Sie sie?
Auch ohne explizite Zeitvorgaben setzen die Kassenärztlichen Vereinigungen einen impliziten Zeitrahmen voraus. Bei der Ziffer 01413 etwa rechnet die KV intern mit acht bis zehn Minuten pro Besuch.*
Relevant wird das, wenn der KV-eigene Algorithmus prüft, ob die abgerechneten Leistungen plausibel in das Quartalskontingent von maximal 780 Stunden pro Arzt passen. Bei betreuungsintensiven Heimpatienten oder Kombinationen mit anderen Leistungsziffern ist dieses Kontingent schnell überschritten – und damit eine Plausibilitätsprüfung ausgelöst.
Drei Punkte schützen vor unangenehmer Post:
Realistische Schätzung der eigenen Quartalszeit vor der Abrechnung, nicht erst nach KV-Hinweis
Lückenlose Dokumentation pro Patient – inklusive Beginn und Ende des Kontakts
Saubere Begründung bei Häufung von Mehrfachbesuchen oder langen Gesprächsleistungen
Das ist Aufwand, der ohne strukturelle Hilfe kaum sauber zu leisten ist.
Was hat sich seit der Entbudgetierung im Oktober 2025 geändert?
Seit dem 1. Oktober 2025 werden rund 90 Prozent der hausärztlichen Leistungen aus EBM-Kapitel 3 sowie die Haus- und Heimbesuche ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe vergütet.** Für Praxen mit breitem Leistungsspektrum bedeutet das ein spürbares Honorar-Plus.
Was die Entbudgetierung jedoch nicht ändert:
Die 780-Stunden-Kontingente und das Risiko einer Plausibilitätsprüfung bleiben bestehen.
Gesprächsleistungen und einige weitere Leistungen verbleiben im Budget.
Vor allem: Der Dokumentationsaufwand wird durch mehr Honorar nicht weniger.
Eine schriftliche Patientenakte schreibt sich auch dann nicht von selbst, wenn die Versichertenpauschale steigt. Die wirtschaftliche Schieflage zwischen sprechender Medizin und schweigender Schreibarbeit bleibt damit ein strukturelles Thema – an dem die einzelne Praxis zumindest auf der Aufwandsseite ansetzen kann.
Wie senken KI-Assistenten den Dokumentationsaufwand konkret?
Hier setzen KI-gestützte Dokumentationshilfen wie Noa Notes an. Sie nehmen das Patientengespräch auf, erkennen die medizinisch relevanten Inhalte und liefern eine strukturierte Zusammenfassung mit Anamnese, Befund, Diagnose und Behandlungsplan.
Konkret entlastet das genau bei den eingangs beschriebenen Risiko-Leistungen:
Beim problemorientierten Gespräch (03230) entfällt das parallele Mitschreiben. Der Arzt kann sich auf das Gespräch konzentrieren, die Dokumentation entsteht im Hintergrund.
Bei Hausbesuchen (01410, 01411, 01413) entfällt die spätere Rekonstruktion am Abend. Die Notizen liegen unmittelbar nach dem Besuch vor.
Bei gehäuften Heimbesuchen wird die lückenlose Dokumentation pro Patient praktikabel – inklusive der für Plausibilitätsprüfungen relevanten Details.
Zusätzlich schlägt Noa Notes ICD-10-Codes vor, erstellt Arztbriefe und Medikationspläne und überträgt die fertige Dokumentation in gängige Praxisverwaltungssysteme.
Fazit: EBM-Dokumentation lässt sich nicht reformieren, aber automatisieren
Die strukturellen Schwächen der EBM-Vergütung sind seit Jahren bekannt und werden auch durch die Entbudgetierung nicht behoben. Wer auf eine politische Lösung des Dokumentationsproblems wartet, wartet vermutlich vergeblich. Konkret beeinflussen lässt sich nur die eigene Aufwandsseite – und genau hier setzen moderne KI-Lösungen an.
Noa Notes lässt sich kostenfrei Sitzungen testen – ISO/IEC 27001-zertifiziert, DSGVO-konform und mit Datenverarbeitung in Deutschland.
FAQs
Was muss bei der EBM-Ziffer 03230 dokumentiert werden?
Bei der Abrechnung der Ziffer 03230 (problemorientiertes Patientengespräch) müssen Dauer, Anlass und Inhalt des Gesprächs in der Patientenakte festgehalten werden. Eine pauschale Notiz reicht nicht – die Dokumentation muss bei einer Plausibilitätsprüfung den abgerechneten Zeitaufwand nachvollziehbar belegen können.
Wie viele Hausbesuche pro Quartal sind plausibel?
Eine starre Obergrenze gibt es nicht. Die KVen rechnen intern aber mit acht bis zehn Minuten pro Besuch nach Ziffer 01413 und einem maximalen Zeitkontingent von 780 Stunden pro Quartal. Wer dieses Kontingent inklusive aller anderen abgerechneten Leistungen rechnerisch überschreitet, muss mit einer Plausibilitätsprüfung rechnen.
Was passiert bei einer Plausibilitätsprüfung?
Die KV fordert die Praxis auf, die abgerechneten Leistungen anhand der Dokumentation zu belegen. Bei unzureichender Dokumentation drohen Honorarkürzungen oder Regressforderungen. Eine lückenlose, nachvollziehbare Patientenakte ist daher die zentrale Versicherung – sowohl gegen finanzielle Nachforderungen als auch gegen haftungsrechtliche Folgen.
Hilft die Entbudgetierung gegen den EBM-Dokumentationsaufwand?
Nein. Die Entbudgetierung erhöht seit Oktober 2025 zwar die Vergütung der hausärztlichen Leistungen aus Kapitel 3 sowie der Haus- und Heimbesuche, sie ändert aber nichts am Umfang der Dokumentationspflichten. Plausibilitätsprüfungen, 780-Stunden-Kontingente und der unbezahlte Schreibaufwand bei Gesprächs- und Besuchsleistungen bleiben unverändert bestehen.
Welche KI-Tools eignen sich für die EBM-konforme Dokumentation?
Geeignete Lösungen erstellen strukturierte medizinische Zusammenfassungen, schlagen ICD-10-Codes vor und übertragen die Notizen in das Praxisverwaltungssystem. Noa Notes erfüllt diese Anforderungen, ist ISO/IEC 27001-zertifiziert und verarbeitet Daten DSGVO-konform in Deutschland. Voraussetzung für den Einsatz ist immer ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.
Quellen:* Vgl. Dr. Gerd W. Zimmermann: Die Tücke mit EBM-Leistungen ohne Zeitangabe, in: Hausärztliche Praxis 09/16.
** Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Hausärztliche Leistungen werden ab Oktober entbudgetiert, Mai 2025.