Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis
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Da der Betrieb einer Praxis im besten Fall auf viele Jahre ausgelegt ist, sollten Praxisinhaber immer auch ein Auge auf die Ausstattung haben. Vor allem Möbel verschleißen mit der Zeit sehr, wenn sie viel genutzt werden – zum Beispiel Sessel im Wartezimmer oder der Empfangstresen für MFA und Patienten. Hinzu kommen technische Geräte wie Computer, TI-Komponenten oder auch Apparate zur Diagnostik, die regelmäßig auszutauschen sind. Denn zum einen sind Arztpraxen so immer auf dem neuesten Stand der Medizintechnik, zum anderen können wechselnde IT-Vorgaben einen solchen Austausch erforderlich machen.    

In manchen Fällen lässt sich das Inventar noch gebraucht weiterverkaufen, sofern es noch gut ist und keine gravierenden Mängel aufweist. Oftmals bleibt aber nur der Weg, ältere Möbelstücke oder Technik zu entsorgen. Sowohl für den Weiterverkauf als auch für die Entsorgung können sich Niedergelassene an diesen Möglichkeiten und Bestimmungen orientieren:     

Möbel wiederverwerten

Sind Möbelstücke in der Praxis noch in gutem Zustand und hygienisch unbedenklich, können sie über Ankaufservices weitergegeben werden. Online-Angebote (wie zum Beispiel „wirkaufenmoebel.de“ oder „mc-office.de“) kaufen gebrauchte Möbel an und bereiten sie neu auf. Dazu ist es wichtig, von der entsprechenden Ausstattung Bilder in guter Qualität zukommen zu lassen und Gebrauchsspuren oder kleinere Schäden zu dokumentieren. Nach eigenen Angaben ist wirkaufenmoebel.de bundesweit tätig und bietet auch einen Abholservice an; bei anderen Anbietern kann der Leistungsumfang variieren.

Teilweise ist der Ankauf nur regional begrenzt und unter engen Voraussetzungen möglich – Praxisinhaber sollten daher bei Interesse mehrere Angebote vergleichen. Einige Händler haben sich auf den Ankauf und die Abwicklung von Einrichtungen aus Zahnarztpraxen spezialisiert und können so eventuell auch bei allgemeinmedizinischen Praxen vermitteln. Viele Kollegen nutzen außerdem das bekannte Portal „Kleinanzeigen“ zum Weiterverkauf von Praxiseinrichtungen.

Secondhand-Möbel für den guten Zweck hat sich die Deutsche Möbel-Stiftung zur Aufgabe gemacht: Sie nimmt bundesweit gebrauchtes Mobiliar entgegen und gibt dieses unter anderem an Bedürftige und gemeinnützige Projekte weiter. Unterstützer sortieren und reparieren die Möbel bei Bedarf, bevor sie sozialen Projekten und Menschen in Not zugutekommen.    

Alte Möbel richtig entsorgen

Praxismobiliar wird meist dem gewerblichen Sperrmüll zugeordnet. Dieser umfasst per Definition sperrige Abfälle aus Betrieben, die nicht in Restmüllbehälter passen und getrennt gesammelt werden müssen. Die Entsorgung erfolgt entweder über kommunale Entsorgungsbetriebe oder private Dienstleister, für größere Mengen an Sperrmüll bieten Privatfirmen in der Regel einen Container an, der oft nach Kubikmetern abgerechnet wird. Bei kommunalen Entsorgern sind die Vorgaben zu gewerblichem Sperrmüll unterschiedlich: Einige Städte lassen die entsprechenden Altmöbel nach schriftlicher Anmeldung zum Beispiel kostenpflichtig abholen; für gewöhnlich ist es aber auch möglich, den Sperrmüll an regionalen Wertstoffhöfen zu deponieren.    

Vorsicht bei Praxis-Hardware!

Die Digitalisierung hält immer mehr Einzug in Arztpraxen, sodass Hardwarekomponenten wie Computer, Drucker oder auch Konnektoren mittlerweile zur Standardausrüstung gehören. Die Entsorgung über den Hausmüll ist bei Elektroaltgeräten nicht zulässig und auch eine Rückgabe an Wertstoffhöfen ist bei Praxis-EDV nicht ratsam. Stattdessen empfiehlt es sich, den Hersteller zu kontaktieren, wenn ein Austausch von Geräten absehbar ist: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht hier nämlich vor, dass Hersteller dazu verpflichtet werden, elektronische Altgeräte zurückzunehmen und auch zu entsorgen.

Per Gesetz sollen sie sich zudem dafür einsetzen, die Bauteile nach Möglichkeit zu recyceln und wieder in den Umlauf zu bringen. Vor der Entsorgung ist es zudem besonders wichtig, die Altgeräte sachgemäß zu deaktivieren. Das gilt insbesondere für Konnektoren und Kartenterminals, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten. Die gematik empfiehlt folgende Schritte vor dem Zurücksenden:

  • Konnektoren müssen deregistriert und auf Werkseinstellungen zurückgestellt werden, wenn sie dauerhaft außer Betrieb genommen werden.

  • Bei E-Health-Kartenterminals ist die Gerätekarte (gSMC-KT) zu entfernen. Falls sie noch gültig ist, kann sie in einem anderen Terminal genutzt werden, ansonsten wird sie vernichtet.

  • Gespeicherte Pairing-Informationen im Kartenterminal erfordern eine Löschung. Das gilt auch für die Konfiguration des angebundenen Konnektors, sofern dieser weiterverwendet wird.

Sehr sorgfältig müssen Ärztinnen und Ärzte dabei auch im Umgang mit SMC-B-Karten umgehen. Denn durch eine Gesetzesänderung drohen bei unbedachter Weitergabe schwerwiegende Konsequenzen. Eine große Sorgfalt ist auch beim Löschen von Daten auf Praxiscomputern entscheidend. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet dazu eine Übersicht über die verschiedenen Schritte zur sicheren Daten­löschung. Mit den beschriebenen Mitteln ist laut BSI ein Schutz vor einem einfachen Zugriff durch Dritte gewährleistet. Ein Schutz gegen hoch spezialisierte Angreifer sei damit aber nicht gegeben. Für einen erweiterten Schutz müsse das zugehörige Speichermedium physisch vernichtet werden, so das Bundesamt.    

Besonderheiten bei medizinischen Geräten

Für medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika sieht das ElektroG bei der Entsorgung Sonderregeln vor, da bei ihnen jeweils zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden. Per Gesetz sollen Besitzer dafür sorgen, Altgeräte dieser Kategorie fachgerecht entsorgen zu lassen und mit den Herstellern oder Lieferanten die Möglichkeiten der Desinfektion, der Rückgabe und Verwertung zu prüfen. Als weitere Option soll auch die freiwillige Rücknahme durch den Hersteller ermöglicht werden.

Auf die Entsorgung von medizintechnischen Altgeräten sind nur bestimmte Firmen spezialisiert. Welche das sind, gibt es zum Nachlesen im Verzeichnis der „stiftung elektro-altgeräte register“. Ähnlich wie bei Möbeln gibt es zusätzlich die Möglichkeit, gebrauchte, aber noch funktionsfähige Medizingeräte über spezielle Online-Händler ankaufen zu lassen. Hier sollten Praxisinhaber vor dem Ankauf die CE-Konformitätserklärungen, Wartungsprotokolle, Kaufbelege und Bedienungsanleitungen von den betreffenden Geräten sammeln.    

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