Praxisassistenten-Gelder künftig auch für andere Leistungen nutzen
A&W RedaktionDas seit 2015 für Leistungen von nichtärztlichen Praxisassistenten zur Verfügung gestellte Finanzvolumen von jährlich 118 Millionen Euro wird bundesweit nicht voll ausgeschöpft. Damit die Mittel künftig auch für andere Leistungen genutzt werden können, werden sie ab 2018 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt.
Nicht verbrauchte Gelder für den Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen können künftig auch für andere hausärztliche Leistungen verwendet werden. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt.
Hintergrund ist, dass die seit 2015 für die Leistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten zur Verfügung gestellten Finanzmittel von jährlich rund 118 Millionen Euro bundesweit nicht voll ausgeschöpft werden. Ein Teil des Geldes ist somit bei den Krankenkassen verblieben, da die Vergütung bisher extrabudgetär erfolgt. Mit dem Beschluss soll nun sichergestellt werden, dass das Geld künftig auch für andere hausärztliche Leistungen verwendet werden kann.
Geld fließt künftig komplett in die Hausarztversorgung
Als einen „reinen Reparaturbeschluss“ bezeichnete der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister diese Vereinbarung und widersprach damit der Darstellung des GKV-Spitzenverbandes, dass hier zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt würden. Vielmehr hätten die Ärzte den Kassen das Geld quasi geschenkt, das in drei Jahren nicht abgerufen wurde, betonte Hofmeister. 2018 fließe dieses Geld nun erstmals vollständig in die hausärztliche Versorgung.
Zur besseren Ausschöpfung des Finanzvolumens war die Förderung von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten zur Entlastung von Hausärzten Anfang des Jahres 2017 ausgeweitet worden. Dazu waren neue Zuschläge in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen sowie die Mindestfallzahlen und Höchstwerte angepasst worden.
Vergütung ab Januar aus der MGV
Auch mit diesen Anpassungen sei jedoch nicht zu erwarten, dass die Finanzmittel bundesweit in voller Höhe ausgeschöpft werden. Deshalb werden die rund 118 Millionen Euro zum 1. Januar 2018 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt, wobei sie ausschließlich für hausärztliche Leistungen verwendet werden können.
Quelle: KBV