Antrag verpennt: Versicherung muss private Operation in der Türkei bezahlen
A&W RedaktionKann die Krankenkasse einen Leistungsantrag nicht rechtzeitig entscheiden oder hat sie diesen zu Unrecht abgelehnt, muss sie dem Versicherten die Kosten erstatten, die ihm für die entspechende Selbstbeschaffung entstanden sind. Soweit die Leistung notwendig war, gilt dies auch für Eingriffe im Ausland, wie ein aktuelles Urteil zeigt.