Behandlung nur mit Zustimmung beider Eltern
A&W RedaktionEin ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint das Kind nur mit Mutter oder Vater beim Arzt, darf der Arzt darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil eine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Allerdings gilt das nur für einen von der Rechtsprechung recht genau präzisierten Rahmen. Die Ausnahmefälle sind zudem abhängig von der Schwere des Eingriffs.