Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Die Ausgangslage

Seit nunmehr zehn Jahren belastet das Niedrigzinsumfeld die Erträge der berufsständischen Versorgungswerke (BVW). Die wirtschaftliche Gemengelage lässt auf absehbare Zeit kein höheres Zinsniveau zu. Die EZB hat die bisher für Herbst 2019 angesetzte Zinserhöhung zunächst um ein Jahr verschoben. Auch die amerikanische Zentralbank (FED) hat ihren Konsolidierungskurs aufgegeben und stellt Zinssenkungen in Aussicht. Für die Versorgungszusagen von Ärzten sind das keine guten Aussichten. Vor diesem Hintergrund sollten Ärzte die Höhe der eigene Versorgung regelmäßig prüfen, um bei eventuellen Rentenkürzungen frühzeitig reagieren zu können.

Entwicklung des Rechnungszinses

Der Rechnungszins ist die Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Altersversorgungsansprüche der Ärzte eines BVW. Wird dieser reduziert, wirkt sich dieses unmittelbar auf die Rentenansprüche der Mitglieder aus. Bei den BVW hat sich der Trend zu Rechnungszins-Senkungen fortgesetzt. Dieser liegt derzeit bei den meisten Versorgungswerken bei 3,5 Prozent. Tendenz fallend. Eine Senkung auf 3,0 Prozent ist schon von einzelnen BVW beschlossen.

Eine Senkung des Rechnungszinses von 1,0 Prozent scheint zunächst eine nur marginale Veränderung zu sein. Betrachtet man jedoch die Zinsveränderung des durchschnittlichen Rechnungszinses aus dem Jahr 2014 (4,0 Prozent ) mit den letzten vorliegenden Zahlen (Durchschnitt 2017: 3,5 Prozent) bedeutet dies eine Rentenkürzung von 12,5% innerhalb von nur drei Jahren.

Nettorendite

Die tatsächlich realisierte Verzinsung der Kapitalanlagen eines BVW wird in der Nettorendite ausgewiesen. Diese hat sich bei den meisten Versorgungswerken zuletzt stabilisiert und liegt in der Regel über dem jeweiligen Rechnungszins. Im Durchschnitt betrug dieser im Jahr 2017 3,7 Prozent. Betrachtet man die Zahlen genauer, zeigt sich ein differenziertes Bild. Einige BVW weisen erstaunlich robuste Ertragszahlen auf. Insbesondere die BVW Westfalen-Lippe, Trier und Berlin ragen hier positiv heraus. Schwache Erträge liefern auf der anderen Seite das BVW Niedersachsen und die damit kooperierenden BVW Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Was tun?

Der Ertragsdruck auf die BVW wird auch in den kommenden Jahren hoch bleiben. Ein steigendes Zinsniveau, welches Entlastung bringen würde, ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Weitere Kürzungen der Altersversorgung sind absehbar.

Um sich abzusichern sollte jeder Arzt seine eigene Versorgungssituation regelmäßig auf den Prüfstand stellen: Wurden vom eigenen BVW die bisher zugesagten Rentenleistungen gekürzt? Sind diese noch ausreichend? Bei Handlungsbedarf sollte frühzeitig reagiert werden. Je früher der Aufbau einer Zusatzversorgung z.B. durch Immobilien oder Investmentfonds beginnt, desto weniger aufwendig ist es, die Kürzungen aufzufangen. Für angestellte Ärzte bietet sich zudem die betriebliche Altersversorgung an, z.B. durch das Versorgungswerk Klinikrente. Hier ermöglichen steuerliche Effekte einen Renditevorteil.

Autor: Gunter Blumenau, Diplom-Kaufmann und Gesellschafter-Geschäftsführer der Blumenau Finanzplanung GmbH