Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Immer dann, wenn angestellte Ärzte den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes unterliegen, sind sie Pflichtmitglied der Zusatzversorgungskassen, deren Leistungen größtenteils durch die Arbeitgeber aufgebracht werden – zu einem kleineren Teil auch durch die Ärzte selbst. Ebenso wie alle Versorgungsangebote, die über ein Umlageverfahren laufen, haben auch die Zusatzversorgungskassen aufgrund großer demographischer Veränderungen Schwierigkeiten. „Umlagefinanzierte Systeme werden es immer schwerer haben, die Renten für ihre Rentner zu finanzieren. Deswegen werden die Beiträge steigen“, erklärt Sven Küstner, Geschäftsführer der bAV Innovationspartner GmbH, die das Onlineportal altersversorgung-aerzte.de betreibt. „Nichtsdestotrotz sind die Zusatzversorgungskassen ein solider Finanzierungsbaustein für die Altersversorgung angestellter Ärzte, auch wenn sie nicht ausreichen werden, um den gesamten Versorgungsbedarf zu decken.“

Freiwillige Vorsorge für außertariflich angestellte Ärzte

Für Pflichtmitglieder der Zusatzversorgungskassen besteht mangels Handlungsmöglichkeiten ohnehin kein Bedarf, sich weitere Gedanken über dieses Altersvorsorgeelement zu machen. Interessant ist diese zweite Säule allerdings für Ärzte, die außertariflich angestellt sind und teilweise vor die Wahl gestellt werden, ob sie an der Zusatzversorgung freiwillig teilnehmen wollen. Für diese stellt sich dann allerdings die Frage, ob diese Wahl eine sinnvolle Investition ist.

Hilfreich ist hierzu ein Vergleich mit einer anderen betrieblichen Altersvorsorgeform, der sogenannten Unterstützungskasse.

Eine Beispielrechnung:

Für einen außertariflich beschäftigten Arzt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 180.000 € werden im Fall der ZVK Baden-Württemberg jährlich ca. 11.700 € in die Zusatzversorgungskasse eingezahlt. In die alternative betriebliche Altersversorgung – die Unterstützungskasse – könnten aufgrund der Steuerfreiheit der Beiträge für den Arzt in Summe sogar ca. 21.000 € investiert werden. Dieser immense Beitragsunterschied von ca. 9.300 Euro ohne Mehraufwand für den Arzt kommt deshalb zustande, weil fast die kompletten ZVK-Beiträge schon heute besteuert werden müssen, während die Beiträge zur Unterstützungskasse vollständig steuerfrei sind.

Fazit: Bei den meisten Vergleichsberechnungen reichen die Vorteile der Zusatzversorgungskassen nicht aus, um den großen Beitragsunterschied zur Unterstützungskasse wieder wett zu machen. In den allermeisten Fällen wird der Arzt aus der Unterstützungskasse eine höhere Nettorente erhalten.

Der nächste Teil der Artikelserie befasst sich mit dem ersten freiwilligen Element der Altersvorsorgepyramide für angestellte Ärzte, den freiwilligen betrieblichen Zusatzversorgungsmöglichkeiten.

Hier finden Sie den ersten Teil der Serie.