Techniker-Krankenkasse fordert Innovationsbudget
A&W RedaktionAus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) ist es erforderlich, neue Wege einzuschlagen, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern. Die TK fordert deshalb ein sogenanntes Innovationsbudget, um Selektivverträge mit den Anbietern digitaler Versorgungsprodukte schließen zu können.
Acht von zehn Menschen in Deutschland blicken optimistisch in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Das geht aus einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), dem “Meinungspuls Gesundheit 2017”, hervor. Doch der Weg für digitale Angebote in den ersten Gesundheitsmarkt ist steinig. “Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Bis ein digitales Gesundheitsprodukt zugelassen und erstattet wird, kann viel Zeit vergehen. Finanzschwache Unternehmen und Start-ups bleiben dabei mit ihren guten Ideen oftmals auf der Strecke. “Was wir brauchen, ist ein transparenter und unkomplizierter Weg, um digitale Versorgungsprodukte auf den Markt zu bringen”, fordert Ballast.
2,50 Euro pro Versicherten für Innovationen
In einem ersten Schritt schlägt die TK deshalb ein sogenanntes Innovationsbudget vor, das die Krankenkassen unter definierten Voraussetzungen eigenverantwortlich nutzen können. Je Versicherten sollen mindestens 2,50 Euro in neue Versorgungsformen investiert werden, so die TK in ihrem aktuellen Positionspapier. Nicht verausgabte Mittel werden über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf die Kassen umgelegt, die mehr als 2,50 Euro ausgegeben haben. “Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt”, erklärt TK-Vorstand Ballast.
Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen
Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, zielt die TK in einem weiteren Schritt darauf, digitalen Versorgungsprodukten den Weg in das System zu erleichtern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medizinprodukten werden beispielsweise Gesundheits-Apps ständig aktualisiert und erweitert.
Eigene Erstattungsregeln gefordert
Um dieser Besonderheit gerecht zu werden, empfiehlt die TK eigene Zulassungs- und Erstattungsregeln für digitale Versorgungsangebote. Eine im September 2016 im Auftrag der TK erstellte Studie des IGES-Instituts schlägt ein Klassifizierungsmodell vor, das die Zulassung abhängig vom Risiko und Nutzen des Produkts gestaltet. “Eine eigene Zulassungssystematik wird digitalen Versorgungsprodukten besser gerecht”, sagt Jean Dietzel, Leiter des Bereichs Krankenversicherung am IGES Institut und Mitautor der Studie. “Zusätzlich empfehlen wir, digitale Produkte besonders zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen von Selektivverträgen zu beweisen. Bei positiven Ergebnissen kann ihnen dann Zugang in die kollektive Versorgung eröffnet werden, damit möglichst viele Patienten davon profitieren.”