Unfallversicherung für den Arzt: Freiwillige Absicherung nach Gefahrenklasse
A&W RedaktionFreiberuflich tätige Ärzte und andere Angehörige der akademischen Heilberufe sind nicht unfallpflichtversichert. Sie können sich jedoch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine freiwillige Unfallversicherung abschließen.