Verkehrssicherungspflicht: Praxisinhaber müssen Patienten vor Gefahrenquellen schützen
A&W RedaktionEine Welle im Teppich vor der Anmeldung, eine Eisschicht auf der Treppe vor dem Eingang: Verunfallt ein Patient im Bereich einer Praxis, kann das die finanzielle Existenz des Arztes gefährden. Denn auch für Niedergelassene gelten Verkehrssicherungspflichten.