Berufshaftpflichtversicherung des Arztes muss nicht alles zahlen
A&W RedaktionBehandlungsfehler können für einen Arzt sehr teuer werden. Im besten Fall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden. Doch manchmal ist es mit dem Schmerzensgeld nicht getan, wie ein aktueller Fall zeigt. Verhandelt wurde die Frage, ob der Arzt bzw. seine Versicherung das Blindengeld erstatten muss, auf das der Patient aufgrund seines Fehlers Anspruch hat.