Zulassungsentzug wegen fortlaufender Falschabrechnung
Marzena SickingWird ein Arzt oder eine Ärztin dabei erwischt, in erheblichem Umfang und über mehrere Quartale falsch abgerechnet zu haben, hat das nicht nur finanzielle Konsequenzen. Da es sich dabei um eine grobe Pflichtverletzung handelt, ist auch ein Entzug der vertragsärztlichen Zulassung gerechtfertigt.