Geführte Honorarärzte sind sozialversicherungspflichtig
A&W RedaktionHonorarärzte, die in einer Klinik oder einer Praxis tätig sind, dort freiwillig an der Rufbereitschaft teilnehmen, sich die Patienten durch die Leitung zuweisen lassen und keinerlei wirtschaftliches Risiko tragen, sind sozialversicherungspflichtig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht bestätigt.