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Fristen

Vertragsärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, haben den Fortbildungsnachweis erstmals bis zum 30. Juni 2009 zu erbringen. Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig, ist die KV verpflichtet, das Honorar zu kürzen (siehe Honorarkürzung) und gegebenenfalls einen Antrag auf Entzug der Zulassung zu stellen.

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