Nebenbetriebsstätten
A&W RedaktionVertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes (Betriebsstätte) an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätte) sind zulässig, wenn dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird.