Risikostrukturausgleich
A&W RedaktionDer Risikostrukturausgleich regelt den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wurden vor der Reform des Risikostrukturausgleichs im Jahr 2002 nur die Faktoren Alter, Geschlecht sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit berücksichtigt.