Steuern
A&W RedaktionAusgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind die Aufwendungen für die Fortbildung als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind die Aufwendungen für die Fortbildung als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.