Lasertherapie bei vaginalen Erkrankungen im Sondervertrag
Mit freundlicher Unterstützung vom GVN – GesundheitsVerbund NordDer Gesundheitsverbund Nord (GVN) hat gemeinsam mit seinen Partnern einen bundesweit geltenden Sondervertrag „Lasertherapie bei vaginalen Erkrankungen“ entwickelt. Diesem sind seit dem 01.04.2023 bereits 41 Krankenkassen und 82 Leistungserbringer beigetreten. Die Vergütung der Leistungen erfolgt außerbudgetär und ohne Zuzahlung des Patienten.
Vaginale Erkrankungen wie vulvovaginale Atrophie, Lichen sclerosus oder Belastungsinkontinenz betreffen eine große Zahl von Patientinnen und gehen häufig mit erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen einher. Trotz bestehender konservativer Therapieoptionen bleibt der Behandlungsbedarf hoch – insbesondere bei therapieresistenten oder chronischen Verläufen. Vor diesem Hintergrund hat sich die vaginale Lasertherapie als minimalinvasive, ambulante Ergänzung im therapeutischen Spektrum etabliert.
Das medizinische Konzept hinter der vaginalen Lasertherapie
Im Rahmen der Lasertherapie wird ein steriler Laser-Applikator vaginal eingeführt und rotierend eingesetzt, sodass die Laserimpulse in definierten Abständen die gesamte Gewebeoberfläche erreichen. Ziel ist die Stimulation der Kollagenneubildung im Vaginalepithel sowie eine verbesserte Durchblutung und Geweberegeneration. Die Behandlung erfolgt in der Regel in drei Sitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen, dauert nur wenige Minuten und ist nahezu schmerzfrei.
Im Sondervertrag können folgende Indikationen behandelt werden:
vulvovaginale Atrophie (ICD N95.2)
Belastungsinkontinenz (ICD N39.3)
Lichen sclerosus (ICD L90.0)
Leistungen und Vergütung im Rahmen der Laserbehandlung nach § 140a SGB V
Der Vertrag umfasst unter anderem eine ausführliche Voruntersuchung und Anamnese, die Aufklärung und Einschreibung der Patientin nach § 140a SGB V, die komplette Laserbehandlung inklusive ggf. jährlicher Nachbehandlungen, die Sachkosten und die Leistungsdokumentation.
Die Vergütung erfolgt über Komplexpauschalen mit klar definierten Leistungsumfängen und außerhalb des KV-Budgets.
Vorteile für Leistungserbringer und Kostenträger
Teilnehmende Ärzt:innen profitieren von einer wirtschaftlich planbaren Abrechnung, minimalem administrativem Aufwand und einer gezielten Patientenzusteuerung durch Krankenkassen und den GVN. Krankenkassen erhalten Zugang zu einer innovativen, ambulanten Therapieoption mit hoher Patientinnenakzeptanz.
Fazit
Mit dem Sondervertrag „Lasertherapie bei vaginalen Erkrankungen“ schafft der GesundheitsVerbund Nord einen qualitätsgesicherten, wirtschaftlich tragfähigen Rahmen für eine moderne Versorgung. Ärztliche Praxen und Kliniken sind eingeladen, Teil dieses bundesweiten Netzwerks zu werden.
Kontakt zu GVN – GesundheitsVerbund Nord
Tel.: 040 - 5004 89 23
E-Mail: info@gnweb.de
Website: https://gesundheitsverbundnord.de
GVN