Ärztin darf sich nach Kündigung im MVZ selbst vertreten
Judith MeisterZur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist manchmal ein wenig Flexibilität erforderlich. Das belegt ein aktuelles Urteil aus Hessen, in dem die KV den Kürzeren zog.
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist manchmal ein wenig Flexibilität erforderlich. Das belegt ein aktuelles Urteil aus Hessen, in dem die KV den Kürzeren zog.