Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Gesetzgeber macht Mindestdeckungssumme zur Pflicht
A&W RedaktionÄrzte und Ärztinnen müssen sich ausreichend mit einer Berufshaftpflicht gegen Schadensansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit versichern. Doch niemand kontrollierte bislang, ob und in welchem Umfang sie es wirklich taten. So mancher Niedergelassene sparte deshalb gerne an der Versicherung und damit an der falschen Stelle. Dem möchte der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vorschieben und eine Mindestversicherungssumme vorschreiben.