Bundesverfassungsgericht erlaubt „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe
A&W RedaktionDas Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für verfassungswidrig erklärt. Was kommerziellen Interessen von Suizid-Vereinen einen Riegel vorschieben sollte, umfasste auch die Sterbehilfe durch Ärzte. Das ist nun Geschichte.