Arbeitgeber muss Ex-Mitarbeiter 5.000 Euro Schadensersatz für unzureichende Auskunft zahlen
Judith MeisterEines der ersten Urteile zur Datenschutz-Grundverordnung ist ergangen. Es zeigt, was Arbeitgeber erwartet, die ihren Mitarbeitern nur unzureichend und widerwillig Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten erteilen: 5.000 Euro Schadensersatz musste ein Chef zahlen – eingeklagt hatte der Ex-Mitarbeiter mehr als 143.000 Euro.