Datenschutzauskunft: So gehen Sie nicht in die Falle
Ina ReinschMitarbeiter, die im Groll aus der Praxis ausscheiden, könnten ihren ehemaligen Arbeitgeber noch einmal richtig ärgern: mit einer Datenschutzauskunft. Wer diese nicht umgehend erteilt, kann sich schnell vor Gericht wiederfinden, auch wenn es sich letztlich um eine Bagatelle handelt.