Erbschein: Fallstricke bei der Legitimation als Erbe vermeiden
Judith MeisterBanken, Versicherungen oder das Grundbuchamt dürfen das Eigentum eines Verstorbenen nur dann auf den oder die Erben umschreiben, wenn diese sich eindeutig als legitime Rechtsnachfolger des Toten ausweisen können. Was Ärztinnen und Ärzte dazu wissen sollten.