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Recht

Wer einen Ghostwriter beauftragt, seine Doktorarbeit zu verfassen, riskiert bei einem Auffliegen des Schwindels ein juristisches Nachspiel, den Entzug des Doktorgrads und den Verlust seiner Reputation. Dasselbe gilt für diejenigen, die ihre Quellen nicht oder nicht ausreichend kenntlich machen und aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten abschreiben.

Wer wissenschaftlich täuscht, muss damit rechnen, entdeckt zu werden. Im Internet suchen Plagiatsjäger gezielt nach solchen Verstößen – und machen dabei auch vor prominenten Namen nicht halt. Als der Verdacht aufkam, dass auch Matthias Graw, der Leiter der Münchner Rechtsmedizin, bei seiner Doktorarbeit geschummelt haben könnte, stellte sich der Fall jedoch anders dar.

Mediziner beschuldigt Kollegen

In diesem Fall ging der Verdacht auf den Sohn einer von Graw obduzierten Frau zurück. Der Mann, selbst Mediziner, war mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter durch den renommierten Rechtsmediziner unzufrieden und leitete daraufhin gezielt Schritte gegen Graw ein. Auch vor Gericht hielt er an seiner Darstellung fest, die Obduktion sei unprofessionell durchgeführt worden. Es seien „Pfuscher am Werk gewesen, die das Gehirn zerstückelt“ hätten. Zudem behauptete er, seine Mutter sei noch am Leben gewesen, als sie in das Institut für Rechtsmedizin gebracht wurde, und dort „am Kältetod“ gestorben.

Diese Überzeugung war offenbar so stark, dass der Mann begann, gegen Rechtsmediziner Graw vorzugehen. Dabei nahm er offenbar auch dessen wissenschaftlichen Ruf ins Visier.

Um den Verdacht gegen Graw zu erhärten, beauftragte der heute 72-jährige Mann Ghostwriter. Für mehrere tausend Euro ließ er ein wissenschaftliches Werk verfassen, das den Anschein erwecken sollte, bereits 1982 veröffentlicht worden zu sein. Das Buch enthielt Passagen und Abbildungen aus Graws Dissertation und sollte so den falschen Eindruck vermitteln, der Rechtsmediziner habe daraus für seine 1987 an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation abgeschrieben. Die extra zu diesem Zweck gedruckte Exemplare des Bandes versteigerte der Mann im Internet und wies Plagiatsjäger explizit darauf hin. 

„Wissenschaftskrimi par excellence“

Der Versuch blieb jedoch nicht unentdeckt. Die Ermittlungen führten zu einem Verfahren gegen den Mann, in dem das Landgericht München I nun sein Urteil gesprochen hat.

Der Vorsitzende Richter attestierte dem Mann eine besonders hohe kriminelle Energie bei der Fälschung der angeblichen Plagiatsquelle. Die Folgen für Graw seien gravierend gewesen: Wegen der unbegründeten Vorwürfe habe die „ganze berufliche Existenz“ des renommierten Rechtsmediziners „beinahe vor dem Aus“ gestanden.

Auch die Staatsanwältin fand in ihrem Plädoyer deutliche Worte. Sie bezeichnete den Fall als „Wissenschaftskrimi par excellence“. Der Angeklagte habe sich Graw ohne nachvollziehbaren Grund „zum Erzfeind“ auserkoren und alles darangesetzt, ihm „extremen Ärger zu bereiten“.

Hohes Schmerzensgeld und Unterlassungspflicht

Das Landgericht München I verurteilte den 72-jährigen Mediziner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er 210.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Darüber hinaus verpflichtete das Gericht den Mann, künftig rufschädigende Äußerungen zu unterlassen. Er darf gegen Graw weder weiterhin Plagiatsvorwürfe erheben noch behaupten, seine Mutter sei erst im Institut für Rechtsmedizin an Unterkühlung gestorben oder ihr Zahngold sei dort gestohlen worden.

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