Wenn zahlt, wenn Mitarbeiter in der Arbeit bestohlen werden?
Marzena SickingBringen Mitarbeiter Luxusgüter mit in die Arbeit, so tun sie das auf eigenes Risiko. Der Arbeitgeber haftet nicht für Diebstähle solcher Sachen. Die Obhuts- und Verwahrungspflichten des Arbeitgebers gelten hier nämlich nur eingeschränkt. Allerdings dürfte es viele Angestellte überraschen, was alles unter „Luxusgüter“ fällt.