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Recht
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Wer wegen einer schweren Lungenerkrankung dauerhaft auf Sauerstoff angewiesen ist, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschuss zum Kauf eines Autos haben. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug erforderlich ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und zumutbare Alternativen wie öffentlicher Nahverkehr oder ein verfügbarer Fahrdienst ausscheiden.

Darauf weist eine Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hin. In dem Fall sprach das Gericht einem Betroffenen Leistungen für einen Gebrauchtwagen zu, weil er das Auto benötigte, um soziale Kontakte zu pflegen und Verwandte sowie Freunde besuchen zu können. Nach Auffassung des Gerichts gehört das zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das Sozialamt konnte keine zumutbare Alternative durch Behindertenfahrdienste am Wohnort benennen.

Worum ging es im Fall?

Der Kläger war lungenkrank und auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen. Nach den veröffentlichten Berichten war das mitgeführte Sauerstoffgerät so schwer und unhandlich, dass Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr für ihn nicht zumutbar waren. Er beantragte deshalb beim Sozialamt einen Zuschuss für den Kauf eines Gebrauchtwagens.

Das Sozialgericht Mannheim gab ihm Recht (Az.: S 2 SO 2030/16). Entscheidend war nicht nur die medizinische Einschränkung, sondern auch der Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe: Wer wegen seiner Behinderung oder schweren Erkrankung ohne Auto weitgehend vom sozialen Leben abgeschnitten wäre, kann im Einzelfall Unterstützung beanspruchen.

Einordnung: Zuschuss ist nicht auf den Arbeitsweg beschränkt

Wichtig für die Praxis ist die rechtliche Einordnung: Die klassische Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) ist vor allem auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet. Sie greift typischerweise, wenn Menschen mit Behinderung ein Fahrzeug benötigen, um ihren Arbeitsplatz, ihre Ausbildung oder eine berufliche Reha-Maßnahme zu erreichen.

Daneben kommen aber auch Leistungen zur sozialen Teilhabe in Betracht. Seit 2020 können Leistungen zur Mobilität über die Eingliederungshilfe nach § 114 SGB IX erbracht werden. Zuständig kann dann der Träger der Eingliederungshilfe sein, wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig ist. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist und das Fahrzeug für eine dauerhafte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt wird.

Für Praxisinhaber und beratende Ärzte ist das relevant, weil Patienten häufig davon ausgehen, Kfz-Hilfen gebe es nur für Berufstätige. Das stimmt so pauschal nicht: Wer nicht (mehr) arbeitet, kann im Einzelfall dennoch Ansprüche über die Eingliederungshilfe haben.

Welche Voraussetzungen sind typischerweise zu prüfen?

Ob ein Zuschuss bewilligt wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Typischerweise spielen diese Punkte eine Rolle:

1. Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung

Es muss eine nicht nur vorübergehende Behinderung oder schwere chronische Erkrankung vorliegen, die die Mobilität erheblich einschränkt.

2. Unzumutbarkeit anderer Verkehrsmittel

ÖPNV, Taxi- oder Fahrdienste müssen im konkreten Fall unzumutbar, nicht verfügbar oder nicht ausreichend sein.

3. Erforderlichkeit des Fahrzeugs

Das Auto muss notwendig sein, um soziale Kontakte, Arzttermine, Einkäufe oder andere wesentliche Teilhabeziele zuverlässig wahrnehmen zu können.

4. Zuständiger Kostenträger

Je nach Fall kommen unterschiedliche Träger in Betracht, etwa Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder – bei sozialer Teilhabe – der Träger der Eingliederungshilfe.

5. Einkommens- und Vermögensprüfung

Bei Leistungen zur sozialen Teilhabe gelten andere Regeln als bei der klassischen Kraftfahrzeughilfe nach KfzHV. Deshalb sollte immer geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Antrag gestellt wird.

Was gilt bei der klassischen Kraftfahrzeughilfe?

Für die berufliche Rehabilitation richtet sich die Kraftfahrzeughilfe nach der KfzHV. Danach wird die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich nur bis zu einem festgelegten Bemessungsbetrag gefördert. Der Bemessungsbetrag liegt aktuell bei 22.000 Euro; die konkrete Zuschusshöhe hängt vom Einkommen ab. Ein höherer Betrag kommt nur in Betracht, wenn ein teureres Fahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung zwingend erforderlich ist. Gebrauchtwagen können ebenfalls gefördert werden, wenn ihr Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neupreises beträgt.

Wichtig: Diese Regeln gelten nicht automatisch 1:1 für Fälle der sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe. Dort ist die Anspruchsprüfung eigenständig vorzunehmen.

Einordnung für die ärztliche Praxis

Für Ärztinnen und Ärzte kann der Fall vor allem bei der medizinischen Dokumentation relevant sein. Wenn Patientinnen oder Patienten in sozialrechtlichen Verfahren Nachweise zur Mobilität benötigen, kommt es häufig auf eine nachvollziehbare Beschreibung der funktionellen Einschränkungen an.

Sinnvoll kann es sein, medizinisch präzise darzustellen,

  • welche alltagsrelevanten Einschränkungen bestehen,

  • ob und warum öffentliche Verkehrsmittel aus medizinischer Sicht nicht zumutbar erscheinen,

  • und inwieweit Hilfsmittel wie tragbare Sauerstoffsysteme die Mobilität zusätzlich erschweren.

Ob daraus im konkreten Fall ein sozialrechtlicher Anspruch folgt, müssen allerdings die zuständigen Kostenträger beziehungsweise im Streitfall die Gerichte prüfen.

FAQ: Zuschuss zum Autokauf bei schwerer Erkrankung

Haben nur Berufstätige Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe?

Nein. Für die klassische Kraftfahrzeughilfe nach der KfzHV steht meist die Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund. Daneben können aber auch Leistungen zur sozialen Teilhabe über die Eingliederungshilfe in Betracht kommen.

Können auch Rentner oder nicht Erwerbstätige Unterstützung bekommen?

Ja, im Einzelfall schon. Entscheidend ist dann häufig, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung dauerhaft notwendig ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und ob andere Mobilitätsangebote ausscheiden.

Reicht eine chronische Lungenerkrankung allein aus?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist, wie stark die Erkrankung die Mobilität konkret einschränkt. Eine dauerhafte Sauerstoffversorgung und die Unzumutbarkeit des ÖPNV können wichtige Argumente sein.

Muss zuerst ein Fahrdienst geprüft werden?

In vielen Fällen ja. Kann der zuständige Träger zumutbare und verfügbare Fahrdienste anbieten, kann das gegen einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Autokauf sprechen. Fehlt eine solche Alternative, stärkt das die Position des Antragstellers.

Bitte beachten Sie: Der Text dient nur der allgemeinen Information zum Thema und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.