22.000 Euro Schmerzensgeld für Befunderhebungsfehler
A&W RedaktionMit Urteil vom 31.10.2014 (26 U 173/13) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Hausärztin zur Zahlung von 22.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, da es einen Befunderhebungsfehler als bewiesen erachtete.