Approbation und Finanzgeschäfte vertragen sich nicht: Arzt verliert Zulassung
A&W RedaktionÄrzte sollten sich nicht dazu verleiten lassen, in ihrer Praxis etwas anderes als medizinische Dienste anzubieten. Einem Arzt, der mit seinen Patienten unerlaubt Finanzgeschäfte tätigte, wurde jetzt aufgrund seines Verhaltens die Approbation wegen Unwürdigkeit entzogen. Die Klage gegen den Entzug der Approbation blieb erfolglos. Auch anderweitig lohnte sich das Geschäft nicht: Statt Gewinn gab es nur einen hohen Vermögensschaden für den Arzt.