Die Pille danach: Hier drohen Schmerzensgeld- und Schadenersatzklagen
A&W RedaktionSeit 2015 können Frauen „die Pille danach“ in Apotheken kaufen. Doch so unkompliziert ist die Sache nicht, vor allem nicht für den Apotheker. Verletzt dieser seine Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten, sind im Schadensfall nämlich Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz möglich.