Oberarzt operiert statt Chefarzt: 7000 Euro Schmerzensgeld für den Patienten!
A&W RedaktionWahlleistungsvereinbarungen sind Alltag in deutschen Krankenhäusern. Sie generieren im Idealfall zusätzliche Einnahmen, sind aber auch extrem fehleranfällig. Das beweist ein aktuelles Urteil. Im konkreten Fall hatte ein Chefarzt eine OP an einen Oberarzt delegiert.