Sex mit Patienten: Einvernehmlichkeit schützt nicht vor Strafe
Judith MeisterAuch wenn eine Patientin oder ein Patient mit sexuellen Handlungen im Rahmen des Behandlungsverhältnisses ausdrücklich einverstanden ist, können diese einen sexuellen Missbrauch darstellen. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.