Vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit: Arzt muss sich trotzdem an Kosten beteiligen
A&W RedaktionNiedergelassene, die vom ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit werden, können trotzdem noch zur Kasse gebeten werden. Laut einem neuen Urteil des Sozialgerichts Marburg ist die grundsätzliche Kostenbeteiligung einer privatärztlicher Praxis trotzdem erlaubt.