Neues Notvertretungsrecht unter Eheleuten: Was Ärzte wissen müssen
Judith MeisterBisher durften sich selbst Eheleute und Verpartnerte in Gesundheitsfragen nur mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vertreten. Seit dem 1.1. 2023 ist das anders. Ärzten kann das helfen – oder zusätzliche Probleme bereiten.