Regress wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung
Judith MeisterRegresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen setzen kein Verschulden des Vertragsarztes voraus. Dass das nicht immer gerecht ist, belegt ein aktuelles Urteil.
Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen setzen kein Verschulden des Vertragsarztes voraus. Dass das nicht immer gerecht ist, belegt ein aktuelles Urteil.