Vorsicht vor Scheinselbständigkeit bei Honorartätigkeit in Corona-Impfzentren
Marzena SickingDer Bundesverband der Honorarärzte warnt: Auch bei einer ärztlichen Tätigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder öffentliche sowie freie Träger eines Corona-Impfzentrums ist die sog. „Scheinselbständigkeit“ keineswegs ausgeschlossen.