Burnout: Kosten der Behandlung sind keine Werbungskosten
A&W RedaktionDer Druck in der Gesundheitsbranche ist enorm, immer mehr Mediziner, Pfleger und MFA arbeiten bis zur chronischen Erschöpfung. Mit den finanziellen Folgen stehen sie aber meistens alleine da, wie jetzt auch der Bundesfinanzhof bestätigt: Bei einem Burn-Out-Syndrom muss ein klarer Zusammenhang zum Beruf bestehen – sonst sind die Kosten nicht absetzbar.