„Erwerb“ von Vertragsarztzulassung lässt sich nicht steuerlich abschreiben
A&W RedaktionÄrzte, die eine Vertragsarztpraxis kaufen, können einen Teil des Preises steuerlich geltend machen. Die sogenannten Absetzungen für Abnutzung (AfA) können aber nur genutzt werden, wenn die gesamte Praxis und nicht nur die Vertragsarztzulassung im Mittelpunkt des Deals stand. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 21. Februar 2017 VIII R 7/14 und VIII R 56/14 entschieden.