Praxiswagen: Entschädigung nach Unfall muss versteuert werden
Marzena SickingZahlt die Versicherung nach einem Unfall mit dem Praxiswagen eine Nutzungsausfallentschädigung, dann muss diese versteuert werden: Sie gilt als Betriebseinnahme, auch wenn der Unfall auf einer privaten Fahrt geschah.