Urteil: Kasse muss nicht immer für Brustangleichung zahlen
Judith MeisterEine junge Frau leidet in der Pubertät unter einer Anisomastie und beantragt bei ihrer Kasse die Kostenübernahme für eine Brustangleichung – vergeblich. Der Fall wird streitig. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden.