Beim Spaziergang verletzt: Versicherung muss Arbeitsunfall anerkennen
A&W RedaktionWer sich beim Spaziergang an einem Sonntag verletzt, kann das unter Umständen als Arbeitsunfall von seiner Versicherung anerkennen lassen. Entscheidend ist nämlich nicht der Tag oder der Ort, sondern der Hintergrund des Geschehens.
Ein 60-jähriger Düsseldorfer hat einen Verkehrsunfall beim Sonntagsspaziergang als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Er hatte gegen seine Berufsgenossenschaft geklagt und einen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallkasse geltend gemacht. Das Düsseldorfer Sozialgericht gab dem Kläger recht (Az.: S 6 U 545/14). Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Ganze klingt im ersten Moment merkwürdig, doch das Gericht sah einen klaren Zusammenhang mit der Arbeitskraft des Mannes. Er war nämlich zur Rehabilitation in einer Kur. Dort war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger dann auch. Auf dem Weg zum Kurplatz war er von einem Auto angefahren und verletzt worden.
Die beklagte Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung des Unfalls als Versicherungsfall. Der Spaziergang sei nicht ärztlich verordnet gewesen, argumentiert sie. Das Gericht befand dagegen, der Kläger habe davon ausgehen können, mit dem Spaziergang seine Rehabilitation zu fördern. Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe.